WEGEN NEUEN VORGABEN DER
FINANZBEHÖRDEN ZUR GEMEINNÜTZIGKEIT FAND AM 20.10.09 EINE
AUßERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG STATT, IN DER VERSCHIEDENE
ÄNDERUNGEN DER VEREINSATZUNG BESCHLOSSEN WORDEN SIND.
So wurde in § 12 Abs. 1 die notwendige Bestimmung aufgenommen,
dass an Vorstandsmitglieder und für den Verein in sonstiger Weise
Tätige Auf-wandsentschädigungen und sonstige Vergütungen
gezahlt werden dürfen, die nicht unangemessen hoch sein dürfen.
Ebenfalls aus steuerrechtlichen Gründen musste der § 18 Abs.
3 geändert werden, in dem die Verwendung des Vereinsvermögens
bei Auflösung des Vereins geregelt wird.
Die notwendig gewordene Satzungsänderung wurde zum Anlass genommen,
die Zahl der Vorstandsmitglieder der rückläufigen Geschäftstätigkeit
anzu-passen. Deshalb wird künftig auf die Einrichtung des geschäftsführenden
Vorstandes verzichtet und die Zusammensetzung des Vorstandes auf die
Funktionen des 1. und eines stellvertretenden Vorsitzenden, des Leiters
des Unterrichtswesens, Hauptkassiers, Jugendleiters sowie Beisitzern
reduziert.
Die Satzungsänderungen wurden von den anwesenden Mitgliedern einstimmig
angenommen.
NEUFASSUNG DER
VEREINSSATZUNG
Aufgrund geringer redaktioneller Unstimmigkeiten hat das Registergericht
jedoch nur die zuvor genannten Änderungen in § 12 Abs. 1 und
§ 18 Abs. 3 in das Vereinsregister eingetragen und empfohlen, für
die weiteren Änderungen eine Neufassung der Vereinssatzung zu beschließen.
Dieser Empfehlung kommen wir nach und werden in der am 27. April 2010
stattfindenden Mitgliederversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 (siehe
gesonderte Einladung) eine entsprechende Neufassung zur Beschlussfassung
vorlegen.
Neben den vom Gericht bereits bestätigten Änderungen werden
darin der Wegfall des Geschäftsführenden Vorstandes und die
Zusammensetzung des Vorstandes sowie alle damit zusammenhängenden
redaktionellen Änderungen enthalten sein.
Über diesen Link finden Sie die in der
Neufassung der Satzung vorgesehenen Änderungen als pdf. Auf Wunsch
senden wir Ihnen auch gerne ein gedrucktes Exemplar zu.