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Januar - Juli 2009

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E-Mail:

Was beim Schreiben zu beachten ist

Schnell sind E-Mails am Computer geschrieben und noch viel schneller abgeschickt. Aber auch bei der E-Mail muss die Form stimmen, und es gibt gesetzliche Pflichtangaben. Was sollte man also beachten?

Am Anfang steht die Frage, ob eine E-Mail überhaupt notwendig ist. Als CC-Empfänger ist eine Antwort oft nicht erforderlich.

Viele Menschen neigen dazu, einfach nur ein paar Sätze einzutippen und nicht einmal eine Anrede oder eine Abschiedsfloskel zu verwenden. Dies ist unter Geschäftspartnern absolut tabu. Als Anrede ist in der geschäftlichen Korrespondenz „sehr geehrte ...“ und die „Sie-Form“ sinnvoll. Nur bei vertrauteren Personen darf es das „Du“, ein „Hallo“ oder „Lieber“ sein. Der Gruß „Hi“ ist nur im privaten Bereich angemessen.

E-Mails sollten kurz gehalten werden, ein aussagefähiger Betreff ist wichtig. Die Antwort sollte immer vor der zu beantwortenden Nachricht stehen. Selbstverständlich ist vor dem Versenden die korrekte Rechtschreibung zu prüfen und die Groß- und Kleinschreibung zu beachten. Im E-Mail-Programm ist dafür eine Rechtschreibprüfung vorhanden.

Die Priorisierung einer E-Mail mit einem roten Ausrufezeichen zeigt dem Empfänger, welche Nachricht er schnellstmöglich aufrufen sollte. Wird jedoch jede Nachricht mit der höchsten Stufe belegt, kann dies zum echten Nervfaktor werden.

Bei E-Mails, die Geschäftsbriefe darstellen, ist eine korrekte Signatur Pflicht. Die E-Mail muss die gleiche Angaben haben wie die klassische Briefform. Das sind je nach Rechtsform der vollständige Firmenname, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und der Name des Aufsichtsratsvorsitzenden.

Quellen:

Staatsanzeiger Nr. 39 v. 2.10.2008

BNN Anzeigensonderveröffentlichung vom 19.11.2008


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